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Max
Hallo Peter, das sehe ich anders es handelt sich um einen Eingriff der Medizinisch nicht indiziert positive und negative Seiten hat. Und der Gesetzgeber den Eltern die Möglichkeit gibt frei zu wählen. Übrigens es ist dasselbe wie bei einer Impfung. Ob du jetzt sagst für deine Kinder ich möchte das nicht und ich sehe keinen Vorteil. Bleibt doch dir überlassen. Wenn du aber sagst ich denke das ist gut für Ihn und ich will es machen lassen bleibt das auch dir überlassen.
Du als Eltern hast die Entscheidungsbefugnis ob ja oder nein. Es wird dir sicher keiner Vorwürfe machen egal wie du dich entscheidest. Wahlfreiheit eben!!!!! So wie du auch bei einer Impfung entscheiden kannst.
Ich verstehe nicht warum du da überhaupt ein Gesetz brauchst. Ich kann mit dir keine Diskussion über Gesetze führen, den das interessiert mich nicht was in Deutschland jetzt gerade Recht ist.
Wenn du nicht in Deutschland lebst hat das auch keine Bedeutung. Dazu kommt noch dass ich min 50% der Gesetze für überflüssig halte und nur dazu da sind Den Rechtsvertretern ein Einkommen zu sichern. Das gilt übrigens für wahrscheinlich jedes Land.
Eine Beschneidung ist immer im Religiösen Kontext zu sehen. Es gibt nun mal Religionen die das Vorschreiben oder empfiehlt. Daher geht es auch um die Religionsausübung. Wenn du dem Muslimen verbietest seinen Sohn zu beschneiden musst du auch den Christen verbieten ihn zu taufen. Jede Religionen hat irgendwelche Rituale und die Eltern prägen ihre Kinder in diesem Bezug. Je nach der eigenen Religiosität mehr oder weniger.
Wie meinst du rechtlos? Die Eltern haben deren Rechte vertreten. Wenn du Umfragen machst wird immer jemand nicht einverstanden sein. Wen die morgen ein Asylantenheim bei dir bauen wollen sind sicher auch 10% dagegen. Wen es um Olympische Spiele geht sind sicher auch 10% dagegen. Du kannst noch 100 Beispiele haben wen du willst. Es wird Stimmung gemacht und das zeigt Wirkung.
Wen ich dir lange genug einrede du bist zu fett glaubst du das irgendwann. Du hast doch hier die besten Beispiele für Propaganda. Was du bist beschnitten, o du armer Kerl …….
Irgendwann glaubst du das dann eben. Ich geb nichts auf solche Umfragen ist doch alles nur dummes Geschwätz.
MAX
>>>es handelt sich um einen Eingriff der Medizinisch nicht indiziert positive und negative Seiten hat.<<<
Ein solcher Eingriff verletzt die 4 Prinzipien der Medizin-Ethik, wenn eine Person, egal ob Minderjähriger oder Erwachsener, ihr unterworfen wird, d.h. die gültige Entscheidung für die eigene Person fehlt.
>>> Und der Gesetzgeber den Eltern die Möglichkeit gibt frei zu wählen.<<<
Ergo gibt der Gesetzgeber den Eltern die Möglichkeit, deren eigene Weltanschauung an den Genitalien ihrer Kinder zu praktizieren - vorausgesetzt es sind Jungen - und erklärt für diesen Fall die 4 Prinzipien der Medizinischen Ethik für null und nichtig.
>>>Übrigens es ist dasselbe wie bei einer Impfung.<<<
Eine Impfung fördert evidenzbasiert die Volks-Gesundheit. Sie stiehlt aber nicht die Genitale-Selbstbestimmung.
Genitale Reduktions-Chirurgie an wehrlosen Kindern tut genau das, irreversibel. Sie hat aber keinen Gesundheitlichen Wert, ist vielmehr eine Operation, die bereits seit dem 19. Jahrhundert auf der, bis dato vergeblichen, Suche nach ihrem Gesundheitlichen Wert ist. Sie befriedigt lediglich den Elterlichen- oder Kollektiven-TRIEB zwecks Manifestation einer Weltanschauung AN den Genitalien der eigenen Kinder, ist also eine kinder-schänderische Pseudo-Chirurgische-Aktion.
>>>Ob du jetzt sagst für deine Kinder ich möchte das nicht und ich sehe keinen Vorteil. Bleibt doch dir überlassen. Wenn du aber sagst ich denke das ist gut für Ihn und ich will es machen lassen bleibt das auch dir überlassen.<<<
Gesetzliches RECHT, z.B. betreffs dessen, was Eltern dürfen, ist meistens, jedoch nicht immer rechtMÄSZIG.
Das sogenannte Beschneidungsgesetz verbiegt unser Grundgesetz, welcher Tatbestand, für sich alleine, schon darauf hinweist, dass dieses Beschneidungsgesetz nicht rechtMÄSZIG ist.
>>>Eine Beschneidung ist immer im Religiösen Kontext zu sehen.<<<
Das (Deutsche) Beschneidungsgesetz ist aber gar kein Religiöses-Sondergesetz.
Es passt nicht in die allgemeine Rechtsordnung, es ist (lediglich) ein Sonder-Gesetz zur Ausdrücklichen Straffreiheit einer bestimmten Operation an EINEM eines bestimmten Körperteils an EINEM Geschlechtes - ohne Arztvorbehalt. Das gibt es nirgendwo sonst in der Rechtsprechung...