Sorry, wieder ist hier zu viel Beitrage, dann funktioniert mein Komp nicht gut. Neben an auch. Darum mache ich das so.
Peter79 01. Juni 2015 11:25
Hallo Max,
es geht doch um gen Grundsatz das der Staat bei der Erlaubnis eines Eingriffs einer gewissen Eingriffstiefe auch alle anderen Eingriffe derselben und einer niedrigeren Eingriffstiefe erlauben muss (oder sagen wir so, er sollte, ansonsten hat das ganze den Charakter eines Sondergesetzes).
Ich verstehe auch nicht was das jetzt mit der Religion zu tun hat, es gibt keinen Religionsbezug im Gesetz.
Das Gesetz regelt ausdrücklich die nichtmedizinisch indizierten Beschneidungen, da brauchen wir auch nicht über medizinisch indizierte Beschneidungen reden, der Knackpunkt sind eben die nichtmedizinisch indizierten Beschneidungen, nur die sind strittig und nur für die gibt es das Gesetz.
Und darum passt es wie gesagt nicht in die allgemeine Rechtsordnung, es ist ein Spezialgesetz zur ausdrücklichen Straffreiheit einer bestimmten Operation eines bestimmten Körperteils eines Geschlechtes ohne Arztvorbehalt. Das gibt es nirgendwo sonst in der Rechtsprechung.
Und es stellt diejenigen Rechtlos die mit der Geschichte nachträglich nicht einverstanden sind, da gibts Umfragen mit 10% der Betroffenen aber da muss man gar nicht zählen, die Dinger heißen individuelle Grundrechte, nicht kollektive.
Peter79 01. Juni 2015 11:25
Hallo Max,
es geht doch um gen Grundsatz das der Staat bei der Erlaubnis eines Eingriffs einer gewissen Eingriffstiefe auch alle anderen Eingriffe derselben und einer niedrigeren Eingriffstiefe erlauben muss (oder sagen wir so, er sollte, ansonsten hat das ganze den Charakter eines Sondergesetzes).
Ich verstehe auch nicht was das jetzt mit der Religion zu tun hat, es gibt keinen Religionsbezug im Gesetz.
Das Gesetz regelt ausdrücklich die nichtmedizinisch indizierten Beschneidungen, da brauchen wir auch nicht über medizinisch indizierte Beschneidungen reden, der Knackpunkt sind eben die nichtmedizinisch indizierten Beschneidungen, nur die sind strittig und nur für die gibt es das Gesetz.
Und darum passt es wie gesagt nicht in die allgemeine Rechtsordnung, es ist ein Spezialgesetz zur ausdrücklichen Straffreiheit einer bestimmten Operation eines bestimmten Körperteils eines Geschlechtes ohne Arztvorbehalt. Das gibt es nirgendwo sonst in der Rechtsprechung.
Und es stellt diejenigen Rechtlos die mit der Geschichte nachträglich nicht einverstanden sind, da gibts Umfragen mit 10% der Betroffenen aber da muss man gar nicht zählen, die Dinger heißen individuelle Grundrechte, nicht kollektive.